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1823

Die Katharinenkirche und der frühe Denkmalsschutz

Spätestens mit dem Bildband von Franz Hubert Müller zur Katharinenkirche rückte der erhaltenswerter Bau des Mittelalters in den Fokus der frühen Denkmalpflege. In Jahr 1818 wurde eine erste Denkmalschutzverordnung im Großherzogtum Hessen erlassen. In der Folge gelang es, die Katharinenkirche in mehreren Etappen zu sanieren.
weiterführende Literatur
[1]
Zimmermann, Georg: Restaurierung und Renovierungen der Katharinenkirche seit 1689. In: Servatius, Carlo / Steitz, Heinrich / Weber, Friedrich: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine ‒ Spiegel der Geschichte. Oppenheim 1989, S. 489‒535.
[2]
Schöbel, Tina: Sichern, Erhalten, Ergänzen – Restaurierungspraxis an der Katharinenkirche im 19. Jahrhundert. In: Oppenheimer Hefte 50 (2020), S. 52–67.
[3]
Held, Dorothea: "Im Interesse der Kunst und zur Ehre der deutschen Nation". Zur Wiederherstellung von St. Katharinen in Oppenheim 1689 ‒ 1889. Alzey 2009.
[4]
Müller, Franz Hubert: Die St. Catharinenkirche zu Oppenheim. Ein Denkmal teutscher Kirchenbaukunst aus dem 13. Jahrhundert. Hauptband. 2. überarbeitete Auflage. Darmstadt 1836.
Oppenheim und St. Katharinen, Ansicht von Süden, Franz Hubert Müller, um 1823.