1553
Grabmale und Epitaphien
Die Namen von Conrad von Hantstein und Johannes Burckhard Ingweiler tauchen jeweils an zwei verschiedenen Denkmalen in der Katharinenkirche auf. Es handelt sich einerseits um das Grabmal und andererseits um ein Epitaph. Bei einem Grabmal wird der Tote im unmittelbaren Umfeld beigesetzt – ein Epitaph hingegen dient ausschließlich dem Totengedenken. An den jeweiligen Monumenten ist nicht unbedingt zu erkennen, ob es sich um ein Grabmal oder ein Epitaph handelt. In den Langhauskapellen der Katharinenkirche befinden sich eindeutige Grabplatten, die in den Boden eingelassen worden sind. Andere Grabplatten wurden in späterer Zeit innerhalb der Kirche vor die Wand gestellt.
weiterführende Literatur
[1]
Die Inschriften der Stadt Oppenheim. Bearbeitet von Siegrid Düll. Wiesbaden 1984. (Die Deutschen Inschriften Band 23).
Die Inschriften der Stadt Oppenheim. Bearbeitet von Siegrid Düll. Wiesbaden 1984. (Die Deutschen Inschriften Band 23).
[2]
Fuchs, Rüdiger: Die Katharinenkirche zu Oppenheim als Grablege. In: Servatius, Carlo / Steitz, Heinrich / Weber, Friedrich: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine ‒ Spiegel der Geschichte. Oppenheim 1989, S. 129‒157.
Fuchs, Rüdiger: Die Katharinenkirche zu Oppenheim als Grablege. In: Servatius, Carlo / Steitz, Heinrich / Weber, Friedrich: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine ‒ Spiegel der Geschichte. Oppenheim 1989, S. 129‒157.
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[4]
Grabmal im Altarhaus für Conrad von Hantstein †1553
Epitaph im Altarhaus für Conrad von Hantstein †1553